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Der E-2-Antrag bei der US-Botschaft Bern

E-Visa für die Schweiz bearbeitet die US-Botschaft in Bern, und zwar vollständig per E-Mail. Im Haushaltsjahr 2025 hat sie rund 310 E-2-Visa erteilt, Ehepartner, Kinder und Mitarbeitende eingerechnet. Der Vertrag, auf dem das Schweizer E-2 beruht, gehört zu den ältesten, die die Vereinigten Staaten überhaupt noch anwenden: ein Abkommen, 1850 unterzeichnet und seit 1855 in Kraft. Berns Eigenart ist die Form. Schon die E-Mail selbst hat einen vorgeschriebenen Inhalt, die Unterlagen gehen als bezeichnete Anhänge hinein, und zum Gespräch darf kein Anwalt mitkommen.

Bern — Eckdaten (deutsche Fassung der Botschaftsseite, abgerufen am 29. August 2026)

Wer hier beantragt
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz — „Bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres ständigen Wohnsitzes“
Einreichung
Nur per E-Mail an bernnivevisa@state.gov; die Nachricht nennt Firmenname, Vor- und Nachname des Antragstellers, Antragsart, Staatsangehörigkeit, aktuellen Wohnsitz und Firmenklassifizierung
Unterlagen
PDF-Anhänge in vorgeschriebener Reihenfolge: A bis D2 für neue Unternehmen, „R-Dateien“ für Verlängerungen, „E-Files“ für Mitarbeitende
Umfangsgrenze
keine genannt
Geschäftsplan
„Eine Zusammenfassung des Geschäftsplans und der Finanzprognose für die nächsten 5 Jahre“; bei Verlängerungen vier Jahre
Prüfung
„Die E-Visum-Abteilung überprüft den Antrag innerhalb von 2 Monaten ab dem Einreichungsdatum.“
Gespräch
US-Botschaft Bern, Sulgeneckstrasse 19, 3007 Bern; jede Person unabhängig vom Alter; „Gesetzliche Vertreter sind nicht am Interview zugelassen.“
Visum für Schweizer
bis zu 48 Monate; 125 USD Reziprozitätsgebühr, fällig erst nach Bewilligung

Das Verfahren, Stufe für Stufe

Stufe 1 — die E-Mail. Für jede Person ein DS-160, ein Profil auf ustraveldocs, die Visumantragsgebühr, dann die Terminanfrage. Anschliessend geht die Mappe per E-Mail an bernnivevisa@state.gov. Die Nachricht folgt einem festen Muster: Firmenname; Vor- und Nachname des Antragstellers; Antragsart (neuer Antrag, Verlängerung, Firmenmitarbeiter); Staatsangehörigkeit; aktueller Wohnsitz; und die Firmenklassifizierung — multinationales Unternehmen, Einzel- oder Familienunternehmen, Kleinunternehmen. Die Unterlagen folgen als PDF-Anhänge in der Reihenfolge, die Bern vorgibt. Senden darf sie der Antragsteller oder sein gesetzlicher Vertreter. Eine andere als diese elektronische Form akzeptiert Bern nicht, und: „Unvollständige und nicht dokumentierte Anträge können nicht bearbeitet werden.“

  • Anhang A — Grundlegende Unterlagen: Formular DS-156E; Bestätigungsseite des DS-160; ein Anschreiben, „dass das Unternehmen und den Antragsteller beschreibt“ und darlegt, wie beide die Anforderungen für ein E-Visum erfüllen; eine Zusammenfassung des Geschäftsplans mit Finanzprognose für die nächsten fünf Jahre; bei einem bestehenden Unternehmen die ersten beiden Seiten der Steuererklärungen der letzten drei Jahre
  • Anhang B — Eigentumsnachweis: dass mindestens 50 % des Unternehmens Staatsangehörigen eines Vertragsstaates gehören, belegt durch „Gründungsurkunde, Aktienzertifikate und -bücher, Bescheinigungen des Außenministers, Protokolle der Vorstandssitzungen, aus denen hervorgeht, wer die leitenden Angestellten sind und wie das Kapital verteilt wird”. (Gemeint ist der Secretary of State des jeweiligen US-Bundesstaates, der dort die Handelsregisterbescheinigungen ausstellt — in der deutschen Fassung ist daraus ein Aussenminister geworden.)
  • Anhang C — Anforderungen an Angestellte: Beschreibung der Rolle und der Qualifikationen; ein Schreiben des Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass die Person eine leitende oder aufsichtsführende Position einnimmt oder über Fähigkeiten verfügt, die für die Geschäftstätigkeit in den USA unerlässlich sind — mit Organigramm, Lebenslauf, Diplomen oder Ausbildungsnachweisen und dem Vertrag für die Stelle in den USA
  • Anlage D2 — E-2 spezifisch, Nachweis der Investition: Verträge, Schuldscheine, Leasingverträge, Kaufverträge, Kontoauszüge, dazu Zahlungsnachweise. Bern sagt es unverblümt: „Geld, das in den USA auf einer Bank liegt, ist keine Investition, da es nicht gebunden ist!“ Dazu der Nachweis, dass das Unternehmen tatsächlich tätig ist — jährliche Gewinn- und Verlustrechnungen, Kataloge, Bilder, Rechnungsübersichten mit den zugehörigen Bankbelegen, Einkäufe, Formulare W-2 oder W-3 mit der Gesamtzahl der Beschäftigten. Und der Nachweis, „dass es sich um eine erhebliche Investition handelt und dass das Unternehmen den Marginalitätstest besteht“, also Antragsteller und Familie mehr als den Lebensunterhalt sichert und zur US-Wirtschaft beiträgt, etwa durch Arbeitsplätze.

Anlage D1 gilt dem Handel und damit dem E-1. Dort fügt Bern, mit Ausrufezeichen, einen Satz an, den man sich auch für das E-2 merken darf: „Senden Sie nicht Kopien jeder Rechnung oder Quittung!“

Familie. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 müssen die Staatsangehörigkeit des Investors nicht teilen. Jede Person füllt ein DS-160 aus, legt ein Profil an, zahlt die Antragsgebühr und beantragt einen Termin. Kommen Angehörige an einem anderen Tag, buchen sie ihren eigenen Termin und verständigen die Visa-Abteilung. Wer eine andere Vertragsstaatsangehörigkeit hat, bekommt deren Konditionen: Die deutsche Ehefrau eines Schweizer Investors erhält 60 Monate und zahlt keine Reziprozitätsgebühr.

Stufe 2 — Prüfung und Gespräch. Die E-Visum-Abteilung prüft binnen zwei Monaten ab Einreichung. Ist der Fall vollständig geprüft, wird Ihre Terminanfrage genehmigt und ustraveldocs schickt Ihnen eine Benachrichtigung; melden Sie sich wieder an, wählen Sie „Weiter“ und buchen Sie. An der Sulgeneckstrasse 19 erscheint jeder Antragsteller, unabhängig vom Alter. Mitzubringen sind Reisepass, DS-160 für jede Person und Lichtbilder. Der Hauptantragsteller bespricht das Geschäft mit dem Konsularbeamten; die Informationsbroschüre der Botschaft nennt, worauf man sich einstellen sollte: das Unternehmen, die Investition, den Geschäftsplan, den bisherigen Werdegang und die unternehmerische Erfahrung. Gesetzliche Vertreter sind nicht zugelassen. Nach der Bewilligung wird die Reziprozitätsgebühr von 125 USD fällig. Der Pass wird nicht in der Botschaft ausgehändigt: Er kommt per Schweizer Post, ausschliesslich als A-Post Plus, an eine Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein, frühestens fünf Arbeitstage nach dem Gespräch.

Verlängerung und Mitarbeitende. Verlängerungen gehen als „R-Dateien“ ein: DS-160 und Gebühr, ein aktualisiertes DS-156E, US-Steuererklärungen der letzten drei Jahre, die neueste W-3-Erklärung, eine Zusammenfassung des Geschäftsplans mit Finanzprognose für die nächsten vier Jahre — so lang wie das Schweizer Visum selbst — und der Nachweis fortgesetzter Investition. Mitarbeitende eines registrierten Unternehmens senden ein „E-File“: DS-160 und Gebühr, ein aktualisiertes DS-156E und eine Beschreibung des Unternehmens, aus der die Führungs- oder Aufsichtsposition oder die wesentlichen Fähigkeiten hervorgehen, samt Qualifikationsnachweis.

Liechtenstein

Die Botschaft betreut auch Liechtenstein — nur hat Liechtenstein mit den Vereinigten Staaten keinen E-2-Vertrag. Ein liechtensteinischer Pass qualifiziert nicht. Wer als Schweizer, Deutscher oder Österreicher in Liechtenstein lebt, qualifiziert sehr wohl.

Worauf es bei der Mappe ankommt

Bern lässt wenig Auslegungsspielraum. Schon die E-Mail, in der die Mappe steckt, hat einen festgelegten Inhalt, die Anhänge eine festgelegte Reihenfolge, und ein unvollständiger Antrag wird schlicht nicht bearbeitet. Genauigkeit wird erwartet. Anders als Frankfurt, Wien und viele andere Posten setzt Bern keine Seiten- oder Grössengrenze — was keine Einladung ist, alles zu schicken. Die eigenen Anweisungen verlangen Rechnungsübersichten mit den zugehörigen Bankbelegen, nicht den Stapel Quittungen dahinter.

Der Konsularbeamte sucht drei Dinge: Kapital, das gebunden ist, ein Unternehmen, das tätig ist, und einen Menschen, der es führen kann. Alles in der Mappe sollte dorthin zeigen, und das Anschreiben sollte die Linien zusammenführen. Gefragt wird nach dem Geschäft, dem Plan und dem Werdegang, und der Beamte hat die Mappe gelesen — Ihre Antworten sollten also zu ihr passen. Die beste Vorbereitung ist eine Mappe, deren jede Zeile Sie erklären können. Ein Unternehmen zu führen ist die eine Disziplin. Es jemandem schriftlich darzulegen, der es nie gesehen hat, die andere.

Wenn etwas schiefgeht

Händigt Ihnen der Konsularbeamte am Ende des Gesprächs ein 221(g)-Blatt aus, ist der Antrag vorläufig abgelehnt, bis Sie nachreichen, was verlangt wurde. Eine Entscheidung in der Sache ist das nicht. Wie darauf zu antworten ist und woran es hängt: Antrag abgelehnt.

Anfrage per E-Mail

Schreiben Sie uns an info@e2pathway.com — Ihr Anliegen im Überblick genügt; vertrauliche Einzelheiten und Unterlagen erst, wenn das Mandat steht. Sie erhalten binnen eines Werktags eine Antwort, auf Deutsch oder Englisch, und sie sagt Ihnen, ob das E-2 in Ihrem Fall eine Prüfung wert ist und was wir als Nächstes sehen müssten.

Quellen

  1. US-Botschaft Bern, „Handelstreibende und Investoren im Rahmen des Handelsabkommens“, deutsche und englische Fassung, abgerufen am 29. August 2026 (alle wörtlichen Zitate). ustraveldocs.com/ch/de
  2. US-Botschaft Bern, Informationsbroschüre zum E-Visum, ch.usembassy.gov (ohne Datum).
  3. US-Botschaft Bern, „Nonimmigrant Visas“, ch.usembassy.gov, abgerufen am 11. September 2026.
  4. US-Aussenministerium, Postenblatt Bern (BEN), aktualisiert am 20. Juli 2026.
  5. US-Aussenministerium, Gegenseitigkeitspläne Schweiz und Liechtenstein; „Visa Reciprocity and Civil Documents by Country“; abgerufen am 11. September 2026.
  6. US-Aussenministerium, Tabelle der Vertragsstaaten, travel.state.gov.
  7. US-Aussenministerium, monatliche Erteilungszahlen für Nichteinwanderungsvisa nach Posten und Staatsangehörigkeit, Haushaltsjahr 2025 (vorläufig).