Der E-2-Antrag bei der US-Botschaft Wien
Österreichische E-Visa bearbeitet die US-Botschaft in Wien, und das ganze Verfahren läuft per E-Mail: kein Papier, eine Datei von höchstens 7 MB, an die eigene E-Visum-Adresse der Botschaft. Die Zahl der Fälle ist klein — im Haushaltsjahr 2025 gingen rund 220 E-2-Visa an österreichische Staatsangehörige, Ehepartner, Kinder und Mitarbeitende eingerechnet. Wiens Eigenart ist die Reihenfolge. Die Unterlagen werden binnen zwei bis vier Wochen geprüft, aber nichts bewegt sich, nicht einmal ein Termin, bevor die Investition nachgewiesen ist. Und die förmliche Beurteilung beginnt erst beim Gespräch.
Wien — Eckdaten (deutsche Fassung der Botschaftsseite, abgerufen am 29. August 2026)
- Wer hier beantragt
- Österreichische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Österreich
- Einreichung
- Nur per E-Mail an ViennaEvisas@state.gov, Betreff „Surname, Given Name, Business Name, E Visa Application“
- Umfangsgrenze
- „Die elektronisch übermittelten E Visumantragsunterlagen sollen 7MB (ca. 100 Seiten, nur pdf Format) nicht überschreiten.“ Mehrere Anhänge sind zulässig, Links nicht; Scans höchstens 300 dpi
- Geschäftsplan
- Keiner verlangt; Nachweis, dass das Unternehmen binnen fünf Jahren mehr erwirtschaftet als den Mindestlebensunterhalt
- Prüfung
- „Die durchschnittliche erste Überprüfung der Antragsunterlagen dauert 2-4 Wochen.“
- Gespräch
- US-Konsulat Wien, Parkring 12a, 1010 Wien
- Visum für Österreicher
- bis zu 60 Monate; keine Reziprozitätsgebühr
Das Verfahren, Stufe für Stufe
Stufe 1 — die Unterlagen. Für jede Person ein DS-160, ein Profil auf ustraveldocs, und für jede Person — auch für die Familie — die MRV-Gebühr. Mit der Belegnummer beantragen Sie den Termin; die Anfrage bleibt liegen, bis Ihre Unterlagen geprüft sind. Dann geht die vollständige Mappe per E-Mail an ViennaEvisas@state.gov. Einen anderen Weg als den elektronischen akzeptiert Wien nicht. Übergroße Anhänge „werden höchstwahrscheinlich von unserem Server abgelehnt“. Die Prüfung beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind; „die Einreichung von unvollständigen Unterlagen verzögert die Bearbeitung“. Broschüren, Fotos und Ausdrucke von Webseiten lassen Sie weg.
- Register A
- Inhaltsverzeichnis
- Register B (Formulare)
- ausgefülltes DS-160 für alle Antragsteller, Angehörige eingeschlossen. „DS-156E nur für wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte; nicht erforderlich für Angehörige oder für den Investor selbst.“ (Die Schrittliste auf derselben Seite verlangt das DS-156E in jedem Fall; die Registerliste und das Foreign Affairs Manual tun das nicht.)
- Registerkarte C (Informationen zum Antragsteller)
- Heirats- und Geburtsurkunden der Familie; Lebenslauf des Hauptantragstellers; eine unterzeichnete Erklärung über die Absicht, die USA nach Ende des E-Status zu verlassen
- Registerkarte D (Anschreiben und zusätzliche Dokumente)
- das Anschreiben „muss beschreiben, wie sich das Unternehmen für den E-1- oder E-2-Status qualifiziert“, jede Voraussetzung abhandeln und die Fähigkeiten des Antragstellers darstellen, soweit sie nicht im Lebenslauf stehen; Unterlagen, die dieses Fachwissen belegen — Diplome, Ausbildungsnachweise, Schreiben früherer Arbeitgeber; die ersten beiden Seiten der US-Körperschaftsteuererklärungen der beiden Jahre vor der Antragstellung samt Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres; und der Nachweis, dass das Unternehmen mehr erwirtschaften kann als den Mindestlebensunterhalt von Investor und Familie — „die prognostizierte zukünftige Kapazität sollte innerhalb von 5 Jahren nach der Unternehmensgründung realisiert werden“
- Register E (Eigentum)
- Nachweis, dass Staatsangehörige eines Vertragsstaates mindestens 50 % halten. Bei mehreren Eigentümern, Tochter- oder Zwischengesellschaften: ein Organigramm mit Namen, das die vollständige Eigentümerstruktur zeigt; rechtlicher Eigentumsnachweis entlang der ganzen Kette — Gründungsurkunde, Aktienzertifikat, Registerauszug (für eine österreichische Gesellschaft der Firmenbuchauszug; die Seite spricht vom „Auszug aus dem Handelsregister“); Fotokopien ausschließlich der Bioseite der Pässe; und der Anteil jedes Gesellschafters an der endgültigen Muttergesellschaft. Börsennotierte Unternehmen legen eine unterzeichnete Erklärung über alle Börsenplätze vor sowie neuere Angaben zur Staatsangehörigkeit der Aktionäre.
- Register F (Nachweis der Investition oder des Handels)
- Rechnungen; stornierte Schecks und Überweisungen zusammen mit den entsprechenden Rechnungen; Bankauszüge, die die zugehörigen Abbuchungen ausweisen; Treuhandvereinbarung, US-Treuhandkontoauszug und Treuhandquittung, wo es sie gibt. Wien sagt dazu ausdrücklich: „Eine weitere Bearbeitung, einschließlich der Terminvereinbarung, erfolgt erst, wenn wir einen endgültigen Nachweis über die Investition oder den Handel erhalten haben.“
Familie. Ehepartner und Kinder, die mit Ihnen beantragen, gehen in Ihre Mappe hinein: DS-160-Bestätigungsseiten, Heiratsurkunde und Geburtsurkunden werden mit Ihren Unterlagen eingereicht. Wer später nachreist, sendet dieselben Papiere an dieselbe Adresse. Jeder Angehörige zahlt die Antragsgebühr selbst.
Stufe 2 — das Gespräch. Ist die Mappe geprüft, erhalten Sie oder Ihr Anwalt eine E-Mail vom Visa-Service-Partner der Botschaft. Melden Sie sich wieder in Ihrem Profil an, wählen Sie „Weiter“ und vereinbaren Sie den Termin online oder telefonisch unter (0043) (0)720 116 000, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Das Gespräch findet im US-Konsulat am Parkring 12a statt, nicht im Hauptgebäude der Botschaft. „Die formale Beurteilung des Antrages beginnt beim persönlichen Interview.“ Werden danach noch Unterlagen gebraucht, sagt Ihnen der Konsul, welche und auf welchem Weg. Laptops und Tablets dürfen nicht hinein, Mobiltelefone schon, mit ausgeschaltetem Bluetooth. Der Pass wird nicht im Konsulat ausgehändigt: Abholung kostenlos bei Pack & Weg, Kettenbrückengasse 5, 1050 Wien, oder Zustellung per DHL innerhalb Österreichs gegen Gebühr.
Verlängerung und Mitarbeitende. Eine Verlängerung verlangt DS-160 und DS-156E, die Erklärung zur Rückkehrabsicht, ein Schreiben des US-Unternehmens „mit einer detaillierten Beschreibung der bisherigen und der geplanten Firmenaktivitäten“ und den Nachweis, dass es weiterhin tätig ist: die letzte Körperschaftsteuererklärung, eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz, W-2-Formulare oder Gehaltslisten. Unterlagen zu den Eigentumsverhältnissen nur dann, wenn sich daran etwas geändert hat. Wer als Mitarbeiter zu einem bereits qualifizierten Unternehmen stößt, legt zusätzlich Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und ein Schreiben des US-Arbeitgebers mit einer Stellenbeschreibung vor.
Was die deutsche Fassung zusätzlich sagt
Zwei Punkte stehen auf der deutschen Seite der Botschaft, in der englischen aber nicht. Erstens zur Miete: „Zahlungen in Form von Pacht oder Grundstücksmieten können in die Investition eingerechnet werden bis zu dem Betrag, der jeden Monat für diesen Zweck ausgegeben wird.“ Zweitens zum Kredit: „Kredite, die mit dem Anlagevermögen des Investitionsunternehmens abgesichert sind, sind nicht zulässig, dagegen sind Kredite, die mit privatem Vermögen abgesichert sind, erlaubt.“ Beides entspricht dem Foreign Affairs Manual — wer aber nur die englische Seite liest, findet es dort nicht. Die deutsche Fassung nennt außerdem das Kriterium der Marginalität beim Namen: „Die Investition darf nicht Bagatellecharakter haben.“
Worauf es bei der Mappe ankommt
Wien ist genau in seinen Anforderungen, und wie die Mappe gebaut ist, entscheidet mit. Aber die Botschaft hakt nicht nur Punkte ab. Sie beurteilt auch, ob Sie dieses Unternehmen führen können. Von der ersten Seite an soll die Mappe einen einzigen Eindruck hinterlassen: Hier weiß jemand, was er tut. Kurz, überzeugend, echt. Die Nachweise tragen und sind sauber vorgelegt — klare Scans, in der Reihenfolge der Register A bis F, ohne Broschüren und ohne Fotos.
Das Anschreiben fasst den ganzen Fall zusammen, und der Investitionsnachweis muss endgültig sein, wenn Sie ihn absenden: Vorher bewegt sich nichts. Das Ziel ist ein Konsularbeamter, der überzeugt ist und keine Frage mehr offen hat — denn jede Frage, die die Mappe offenlässt, kann als Nachforderung zurückkommen, per E-Mail vor dem Termin oder danach als 221(g). Das ist schriftliche Anwaltsarbeit. Ein Unternehmen aufzubauen, das wächst, ist das eine. Es einem Fremden in einer einzigen E-Mail von 7 MB zu erklären, das andere.
Wenn etwas schiefgeht
Wird Ihnen am Schalter ein 221(g)-Blatt ausgehändigt, ist der Antrag vorläufig abgelehnt — bis Sie nachreichen, was verlangt wird. Eine Entscheidung in der Sache ist das nicht. In Wien sagt Ihnen der Konsul, was einzureichen ist und auf welchem Weg. Was dann zu tun ist und woran es hängt: Antrag abgelehnt.
